Dienstag, 15. Juli, 2008

Gesetzliche Neuregelungen im Juli


Zahlreiche Änderungen treten in Kraft

Pflegereform

Aufgrund des reformierten Pflegerechts erhalten insbesondere Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, mehr Leistungen und Unterstützung. So gibt es einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Für Entscheidungen über Leistungen gelten künftig kürzere Fristen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird ausgebaut. Neu eingeführt wird auch eine unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten für Arbeitnehmer. Die finanziellen Leistungen wie Sachleistungsbeträge und Pflegegelder steigen. Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab 01.07.2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 01.01.2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht nach Schätzung der Bundesregierung aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.

Rentensteigerung

Für die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland gibt es zum 01.07.2008 mehr Geld. Die Renten steigen um 1,1 Prozent. Durch Aussetzen des Riesterfaktors für die Jahre 2008 und 2009 konnten die Renten um 1,1 statt um nur 0,46 Prozent erhöht werden. Die höheren Renten werden ohne Beitragserhöhungen und ohne Steuerzuschüsse des Bundes finanziert. Die Dämpfungseffekte des Riesterfaktors werden 2012 und 2013 nachgeholt. Die Rentenanpassung wird auf das Arbeitslosengeld II übertragen, das heißt, auch Langzeitarbeitslose erhalten mehr Geld.

Kindervorsorgeuntersuchung U 7a

Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Die neue U 7a findet im 34. bis 36. Lebensmonat statt. Sie stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden. Sehstörungen und deren Risikofaktoren sollen durch die U 7a möglichst frühzeitig erkannt werden. Zudem sollen sonstige Auffälligkeiten entdeckt und behandelt werden. Die Untersuchung soll aber auch helfen, Fälle von Kindervernachlässigung und Kindermisshandlung frühzeitig zu erkennen. So sollen Ärzte nach verschiedenen Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungsfolgen untersuchen.

Früherkennung von Hautkrebs

Das Hautkrebs-Screening wird neu in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen. Es ist ab dem 01.07.2008 eine generelle Kassenleistung. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte ab dem 35. Lebensjahr künftig alle zwei Jahre zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Hautkrebs-Screening) in Anspruch nehmen.

Bund der Krankenkassen

Neu ist auch der neue Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, der auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zurückgeht. Er übernimmt ab dem 01.07.2008 die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und ist gleichzeitig der Spitzenverband für den Bund der Pflegekassen.

Energieausweis für Gebäude kommt

Vom 01.07.2008 an können Wohnungsuchende von Vermietern und Verkäufern die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Der Energieausweis ist für Neubauten bereits seit 2002 Pflicht. Nun wird er auch für Altbauten eingeführt. Ab dem 01.07.2008 besteht eine Pflicht für Gebäude mit Baujahr bis 1965 und ab dem 01.01.2009 für alle übrigen Baujahre. Der Energieausweis soll vergleichbare Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefern und es somit Wohnungsuchenden erleichtern, die Energiekosten ihres zukünftigen Heims abzuschätzen und in die Entscheidung über Kauf oder Miete einfließen zu lassen.

Änderung des Jugendschutzgesetzes

Zum Juli 2008 in Kraft tritt auch das erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Es hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen zu schützen. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Indizierungskriterien bei medialen Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Neues Rechtsdienstleistungsgesetz

Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz ist ab dem 1. Juli 2008 Anwältinnen und Anwälten nur noch die echte Rechtsanwendung grundsätzlich vorbehalten, also jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung im Einzelfall fordert. Andere Arbeiten wie Wiedergabe oder schematisches Anwenden von Normen sind keine Rechtsdienstleistungen in diesem Sinne. Wenn es sich um Nebenleistungen handelt, dürfen in bestimmten Fällen Rechtsdienstleistungen auch von Nicht-Anwälten erbracht werden. Architekten können beispielsweise dann auch zum Baurecht beraten. Außerdem werden unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt. Das ist vor allem für das Angebot karitativer und sozialer Einrichtungen wichtig.

Anwaltsvergütung - Erfolgshonorare möglich

Rechtsanwälte dürfen künftig mit ihren Mandanten Erfolgshonorare aushandeln. Mandanten können damit das finanzielle Risiko eines Unterliegens teilweise auf den eigenen Anwalt verlagern. Die erfolgsabhängige Vergütung kann dann zulässig sein, wenn der Rechtsuchende andernfalls davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei kommt es nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten an, sondern auch auf das Kostenrisiko des Prozesses und seine Bewertung. Erfolgshonorare unterliegen dabei einer Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz der Rechtsuchenden.

Grenzüberschreitende Sicherstellungen erleichtern

Strafverfolgungsbehörden können Gegenstände, die in grenzüberschreitenden Strafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, schneller und einfacher sichern: Ab dem 30.06.2008 werden Entscheidungen zur Sicherstellung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkannt und vollstreckt.

Bundesnaturschutzgesetz

Bereits in Kraft getreten sind Änderungen des Natur- und Pflanzenschutzrechts sowie des Landesfischereirechts. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem Deutschland mehrere Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß in das Bundes- und Landesrecht umgesetzt hat. Am 17.06.2008 sind die neuen Vorschriften im Zusammenhang mit der Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten in Kraft getreten. Danach wird künftig nicht mehr zwischen Projekten innerhalb oder außerhalb dieser Schutzgebiete unterschieden. Darüber hinaus gewährleistet die Einführung eines subsidiären Anzeigeverfahrens, dass eine Verträglichkeitsprüfung auch dann in den nach der FFH-Richtlinie erforderlichen Fällen durchgeführt werden kann, wenn für ein Projekt nach anderen Rechtsvorschriften bislang keine Anzeige oder Entscheidung erforderlich ist.

 


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