
Unternehmen - ob Handwerker, Einzelfirmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften - können wir in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten, auch komplexer Art, beraten und vertreten. Bitte rufen Sie den jeweiligen Bereich auf, um eine kurze Zusammenfassung sowie dessen anwaltlichen Betreuer zu erfahren, zu dessen Seite und Kontakt Sie dann sofort gelangen können.
Wirtschaftsrecht
Beratung, Vetretung und Gestaltung von Verträgen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrecht und auch Steuerrecht.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragen sind für jedes Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Hier liegt seit vielen Jahren einer der Schwerpunkte der Tätigkeit von BAYH & FINGERLE. Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis - wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
Betriebsverfassung
Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung funktioniert in der Praxis oft nicht ohne Probleme oder gar nicht. Die Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen erfordert nicht nur einschlägiges Wissen und Erfahrung, sondern auch taktisches Geschick.
Unternehmensverträge, Unternehmensnachfolge
Vielfältige Angelegenheiten mit unterschiedlichen Interessenausrichtungen müssen in Unternehmen und in der Zusammenarbeit zwischen ihnen geregelt werden. Die Regelung der Unternehmensnachfolge, z.B. zwischen den Generationen, ist eine ebenso anspruchsvolle Aufgabe.
Forderungsmanagement
BAYH & FINGERLE hat sich als Anwaltsunternehmen das Ziel gesetzt, den Anforderungen an einen modernen und zeitnahen Forderungseinzug zu entsprechen.
RA Peter Bayh, RAin Ivona Büttner, RA Frank Wiesbrock, RA Andreas Pitsch, RA Ralf Kretzschmar

