Als anwaltlicher Dienstleister der Wirtschaft fasst BAYH & FINGERLE im Wirtschaftsrecht verschiedene Rechtsbereiche zusammen, bei denen die Kanzlei aus Erfahrungswerten ein entsprechendes Beratungs- und Betreuungsprofil entwickelt hat. Die speziellen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen stehen dabei im Mittelpunkt einer persönlichen Beratungskultur, die über Jahrzehnte gewachsen ist. Das Begleiten von Privatpersonen in die selbständige gewerbliche Tätigkeit wirft Fragen auf, die wir mit Kompetenz und unserem Wissen sowie unseren Erfahrungen im

  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht, Markenschutz

beantworten wollen, wobei wir in allen Rechtsbereichen mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und auch Unternehmensberatern kooperieren.

Im Forderungsrecht und Bankrecht - als ein Teil des Wirtschaftsrechts - sind besonder Schwerpunkte in unserer Kanzlei entstanden. Ein wichtiger Baustein im Wirtschaftsrecht ist das Arbeitsrecht, dessen ausufernder Entwicklung mit fachanwaltlicher Kompetenz im Rahmen des Wirtschaftsrechts auf Unternehmensseite Rechnung getragen wird.

So wie wir im Bereich des Forderungsrechts Gläubigern helfen, ihre Forderungen effizient auch im Rahmen von Insolvenzverfahren durchzusetzen, haben wir uns weitere Kompetenz mit der Sanierung von Privatvermögen und insbesondere bei der Insolvenzvermeidung erworben. Auch hier gilt es, wirtschaftliche Lösungen durch rechtlich richtige Positionierung zu erreichen.

Auch im Wirtschaftsrecht gilt: Prozesse werden nur geführt, wenn außergerichtliche Lösungen mit dazugehöriger Anstrengung nicht zu erreichen waren.

Bitte vereinbaren Sie mit unseren freundlichen Rechtsanwaltsfachangestellten einen Besprechungstermin. Wir werden Ihnen zuhören und Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen.

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