Durch Vertrag werden Kauf, Miete, Dienstleistungen, Kredite und weitere rechtliche Beziehungen geregelt.

Das Vertragsrecht ist daher von zentraler Bedeutung.

Das Vertragsrecht ist Privatrecht und damit Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Es umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, Vertragsschließung und die daraus resultierenden Rechte der Vertragspartner regeln.

Sie möchten als Unternehmen einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließen und in diesem Vertragswerk sollen für Sie vorteilhafte Gesichtspunkte, wie Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand, geltendes Recht (falls ein Vertragspartner seinen Sitz nicht im Inland hat) und ähnliche wichtige Dinge eingearbeitet werden, so ist Ihnen BAYH & FINGERLE bei der Vertragsgestaltung behilflich.

Sie möchten Allgemeine Geschäftsbedingungen in Ihren Verträgen einbeziehen? BAYH & FINGERLE erstellt für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sie möchten einen bereits bestehenden Vertrag nach Ihren Rechten und Pflichten, aber auch nach der wirksamen Vereinbarung überprüft haben? Dann ist Ihnen BAYH & FINGERLE auch dabei sehr gerne behilflich.

Bitte vereinbaren Sie mit unseren freundlichen Rechtsanwaltsfachangestellten einen Besprechungstermin. Wir werden Ihnen zuhören und Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen.

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