Die Abwehr von staatlichen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen ist die wichtigste Aufgabe, zu der ein Anwalt als Ihr Verteidiger in Erscheinung tritt.
BAYH & FINGERLE ist seit Gründung der Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. So treten z.B. folgende Situationen auf:
- Aufgrund einer Beschuldigung läuft ein polizeiliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Sie. Ihr Anwalt von BAYH & FINGERLE wird als Verteidiger alles tun, was dem Schutz und der Wahrnehmung Ihrer Rechte dient.
- Sowohl während des Ermittlungsverfahrens als auch im Prozess vor Gericht ist die Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen durch Ihren Anwalt unerlässlich, um ungerechtfertigte Folgen gegen Sie abwenden zu können.
- Schon außerhalb eines Ermittlungsverfahrens kann in der Praxis eine vorbeugende Beratung gefragt sein, wenn es darum geht, eine von Ihnen geplante Tätigkeit auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen.
- Gegen Sie wurde ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid einer Straf- oder Verwaltungsbehörde ausgesprochen. BAYH & FINGERLE unterstützt Sie in Ihren Rechten als Betroffener, legt für Sie gegebenenfalls Einspruch ein und drängt die allmählich ausufernde Flut von Bußgeldbescheiden zurück.


