Die Abwehr von staatlichen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen ist die wichtigste Aufgabe, zu der ein Anwalt als Ihr Verteidiger in Erscheinung tritt.

BAYH & FINGERLE ist seit Gründung der Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. So treten z.B. folgende Situationen auf:

  • Aufgrund einer Beschuldigung läuft ein polizeiliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Sie. Ihr Anwalt von BAYH & FINGERLE wird als Verteidiger alles tun, was dem Schutz und der Wahrnehmung Ihrer Rechte dient.
  • Sowohl während des Ermittlungsverfahrens als auch im Prozess vor Gericht ist die Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen durch Ihren Anwalt unerlässlich, um ungerechtfertigte Folgen gegen Sie abwenden zu können.
  • Schon außerhalb eines Ermittlungsverfahrens kann in der Praxis eine vorbeugende Beratung gefragt sein, wenn es darum geht, eine von Ihnen geplante Tätigkeit auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. 
  • Gegen Sie wurde ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid einer Straf- oder Verwaltungsbehörde ausgesprochen. BAYH & FINGERLE unterstützt Sie in Ihren Rechten als Betroffener, legt für Sie gegebenenfalls Einspruch ein und drängt die allmählich ausufernde Flut von Bußgeldbescheiden zurück.

 

 

 

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