Betreut durch:
 RA Andreas Pitsch

Das Datenschutzrecht soll die informationelle Selbstbestimmung, die Privatsphäre gewährleisten und die Sicherheit rechtlich geschützter Geheimnisse durchsetzen helfen.

Dabei geht es vor allem auch um das Telekommunikationsgeheimnis, das gerade in jüngster Zeit in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt ist.

Das Datenschutzrecht soll einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter schaffen. Dabei geht es vor allem um die Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten.

 

 

 

 

 

 

 

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