Betreut durch:
 RA Benjamin Veyhl
  • Für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie als ausländischer Mitbürger einen ordnungsgemäßen Status in Form einer Aufenthaltsgenehmigung, welche in verschiedenen Gestaltungen erteilt werden kann, um unnötigen Ärger mit den Behörden zu vermeiden.

  • Sie benötigen für Einreise und Aufenthalt für sich oder einen Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis, oder diese wurde Ihnen ohne ausreichenden Grund versagt. Sie wollen dagegen Widerspruch oder Klage erheben.

  • Das Ihnen bereits erteilte Aufenthaltsrecht ist abgelaufen und die Behörden verweigern Ihnen ohne einsichtigen Grund eine Verlängerung.

  • Die Verwaltung beabsichtigt, Sie auszuweisen und Sie wollen sich gegen diese Maßnahmen der Behörden wehren und dagegen vorgehen.

BAYH & FINGERLE wird schnell und effektiv reagieren, bevor es zu spät ist.

Bitte vereinbaren Sie mit unseren freundlichen Rechtsanwaltsfachangestellten einen Besprechungstermin. Wir werden Ihnen zuhören und Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen.

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