Probleme im Arbeitsleben treten Tag für Tag auf. Sie sind als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer mehr oder minder regelmäßig mit Fragen des Arbeitsrechts konfrontiert, z. B.

  • Sie sind Arbeitgeber und stellen fest, dass die Arbeitsverträge zwischen Ihnen und längjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern "veraltet" sind. Sie wollen die Verträge neu gestalten und insbesondere auch den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen.

  • Sie sind Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen die Zahlung einer Abfindung von sechs Monatsgehältern an, wenn Sie bereit sind, zum nächsten Monatsende aus dem Unternehmen auszuscheiden.

  • Sie sind Mitglied im Betriebsrat Ihres Unternehmens. Einige Kolleginnen und Kollegen beschweren sich bei Ihnen, dass sie entweder gar keinen oder einen geringeren Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten als andere.

  • Ihr Unternehmen gehört einem Arbeitgeberverband an. Aus Ihrer Sicht sind aber die Verpflichtungen, welche nach dem Tarifvertrag vorgesehen sind, für Ihr Unternehmen nicht in dem Umfang leistbar. Sie wollen sich möglichst von den Regelungen des Tarifvertrags lösen.

  • Sie sind Geschäftsführer, man verwehrt Ihnen eine versprochene Bonus- oder Tantiemezahlung.

  • Sie arbeiten als selbständiger Handelsvertreter und erhalten keine vollständige Auskunft über die durch Ihre Tätigkeit abgeschlossenen und damit provisionspflichtige Geschäfte.

Gleichgültig, ob Sie eine Frage zum Arbeits- und übrigen Dienstvertragsrecht, zum Kündigungsschutz, zur Betriebsverfassung oder zum Tarifvertragswesen haben. BAYH & FINGERLE wird sie kurzfristig beantworten und für Sie eine individuelle Lösung finden.

Bitte vereinbaren Sie mit unseren freundlichen Rechtsanwaltsfachangestellten einen Besprechungstermin. Wir werden Ihnen zuhören und Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen.

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