Kontakt:
Tel. 0711-16244-21 Fax 0711-16244-821 Mail: nils.geissel(at)bayh-fingerle.de

Juristenausbildung in Tübingen und Stuttgart

Zugelassener Rechtsanwalt bei der RAK Stuttgart seit 2010

Fremdsprachen: englisch

Tätigkeit bei Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE Partnerschaft:

Die Interessenschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Geißel liegen im Bereich des Internetrechts. Das Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie mit Bezug zu zahlreichen herkömmlichen Rechtsgebieten. Die Tätigkeit von Herrn Geißel umfasst insbesondere jegliches Vertragsrecht mit Internetbezug (E-Commerce, eBay, Amazon), die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten unter Nutzung des Internets, als auch das Internetstrafrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Geißel liegt in der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Hier betreut Sie Herr Rechtsanwalt Geißel sowohl bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses nach dem Erbfall, als auch bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge.

Herr Geißel betreut Sie außerdem in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.

In allen Bereichen vertritt Herr Rechtsanwalt Geißel Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Zur Bemessung des Streitwerts für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche bei der Ver-wendung eines fremden Produktfotos für eine private ebay-Auktion OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11

Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts bleibt zunächst festzuhalten, dass ein Regel-streitwert...


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Der Bundesgerichtshof zu Schenkungen, die den Vertragserben – bzw. den Schlusserben beim gemeinschaftlichen Testament – beeinträchtigen

BGH, Beschluss vom 29.11.2011, Az. IV ZR 72/11 Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten, ihrem...


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Darlegungslast beim Streit um Markenrechtsverletzungen durch (google-) adwords

BGH-Urteil vom 13.01.2011 – I ZR 46/08


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Markenrechtsverstöße und (google-) adwords

Am 13.01.2011 hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 125/07) entschieden, dass kein...


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Die Versendung von Formularen für entgeltliche gewerbliche Einträge in nichtamtliche Firmenregister, die die Gewinnerzielungsabsicht des Versenders und die gesamte finanzielle Belastung des Empfängers verschleiern, ist wettbewerbswidrig.

In seinem Urteil vom 15.04.2011 hat das Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, am...


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail als Nachweis der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung in Telefonwerbung ungeeignet

BGH-Urteil vom 10.02.2011 – 1 ZR 164/09


Von:Rechtsanwalt Nils Geißel

Ziehen Sie nicht in einen Ort ohne DSL-Infrastruktur!

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem...